Miet- und Rückgabebedingungen für Mietgeräte
Reservierung und Vertragsschluss: Eine Online-Reservierung ist zunächst eine Anfrage. Ein verbindlicher Mietvertrag kommt erst zustande, wenn die Reservierung durch die Libbacher Werkzeugkiste bestätigt wurde.
Zahlung und Kaution: Leihbetrag und Kaution sind vor Ausgabe des Mietgeräts fällig. Die Kaution dient der Absicherung von Ansprüchen aus Beschädigung, Verlust, verspäteter Rückgabe oder fehlendem Zubehör und kann mit offenen Forderungen verrechnet werden.
Abholung und Rückgabe: Der gewünschte Abholzeitpunkt wird bei der Reservierung mitgeteilt und anschließend per E-Mail oder telefonisch bestätigt. Das Mietgerät ist zum vereinbarten Termin vollständig, gereinigt und mit allem ausgegebenen Zubehör zurückzugeben.
Prüfung bei Übergabe und Rückgabe: Erkennbare Vorschäden, fehlendes Zubehör oder Besonderheiten sollen bei Ausgabe dokumentiert werden. Bei Rückgabe können Zustand, Vollständigkeit und Funktion geprüft und dokumentiert werden.
Benutzung und Sicherheit: Mietgeräte dürfen nur bestimmungsgemäß, sorgfältig und unter Beachtung der Bedienungs- und Sicherheitshinweise genutzt werden. Erforderliche Schutzkleidung ist vom Mieter zu verwenden. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne Zustimmung nicht gestattet.
Beschädigung, Defekt oder Verlust: Beschädigungen, Funktionsstörungen, Verlust oder Diebstahl sind unverzüglich mitzuteilen. Reparaturen oder Eingriffe am Mietgerät dürfen nicht eigenmächtig vorgenommen werden. Bei vom Mieter zu vertretender Beschädigung, unsachgemäßem Gebrauch, Verlust oder fehlendem Zubehör können Reparatur-, Ersatz- oder Wiederbeschaffungskosten berechnet werden. Normale, vertragsgemäße Abnutzung bleibt hiervon unberührt.
Verspätete Rückgabe: Wird ein Mietgerät nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben, können weitere Mietentgelte entstehen, sofern keine Verlängerung abgestimmt wurde.