Miet- und Rückgabebedingungen für Mietgeräte
Geltungsbereich: Diese Bedingungen gelten für alle Mietverträge über Werkzeuge und Geräte zwischen der Libbacher Werkzeugkiste, Jeanette Kohde, Kesselbacher Weg 10, 65510 Hünstetten Oberlibbach, und dem Mieter. Abweichende Bedingungen des Mieters gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt haben.
Reservierung und Vertragsschluss: Eine Online-Reservierung ist zunächst eine Anfrage. Ein verbindlicher Mietvertrag kommt erst zustande, wenn die Reservierung durch die Libbacher Werkzeugkiste bestätigt wurde.
Mietdauer und Verlängerung: Die Mietdauer wird in Leihtagen gebucht. Ein Leihtag entspricht 24 Stunden ab der Übergabe des Mietgeräts. Der genaue Rückgabezeitpunkt wird bei der Abholung festgehalten. Eine Verlängerung ist möglich, sofern das Gerät im Anschluss nicht bereits reserviert ist; sie muss vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer in Textform abgestimmt werden und wird zum jeweils gültigen Tagespreis berechnet.
Zahlung und Kaution: Leihbetrag und Kaution sind vor Ausgabe des Mietgeräts fällig. Die Kaution dient der Absicherung von Ansprüchen aus Beschädigung, Verlust, verspäteter Rückgabe oder fehlendem Zubehör und kann mit offenen Forderungen verrechnet werden.
Storno vor Abholung: Bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Abholzeitpunkt kann eine bestätigte Reservierung kostenfrei storniert werden; bereits gezahlte Beträge werden vollständig erstattet. Das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher bleibt hiervon unberührt und geht diesen Regelungen vor.
Abholung und Rückgabe: Der gewünschte Abholzeitpunkt wird bei der Reservierung mitgeteilt und anschließend per E-Mail bestätigt. Abholung und Rückgabe erfolgen nach Absprache am Standort Kesselbacher Weg 10, 65510 Hünstetten Oberlibbach. Das Mietgerät ist zum vereinbarten Termin vollständig, gereinigt und mit allem ausgegebenen Zubehör zurückzugeben.
Prüfung bei Übergabe und Rückgabe: Erkennbare Vorschäden, fehlendes Zubehör oder Besonderheiten sollen bei Ausgabe dokumentiert werden. Bei Rückgabe können Zustand, Vollständigkeit und Funktion geprüft und dokumentiert werden.
Benutzung und Sicherheit: Mietgeräte dürfen nur bestimmungsgemäß, sorgfältig und unter Beachtung der Bedienungs- und Sicherheitshinweise genutzt werden. Erforderliche Schutzkleidung ist vom Mieter zu verwenden. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne Zustimmung nicht gestattet.
Beschädigung, Defekt oder Verlust: Beschädigungen, Funktionsstörungen, Verlust oder Diebstahl sind unverzüglich mitzuteilen. Reparaturen oder Eingriffe am Mietgerät dürfen nicht eigenmächtig vorgenommen werden. Bei vom Mieter zu vertretender Beschädigung, unsachgemäßem Gebrauch, Verlust oder fehlendem Zubehör können Reparatur-, Ersatz- oder Wiederbeschaffungskosten berechnet werden. Normale, vertragsgemäße Abnutzung bleibt hiervon unberührt.
Verspätete Rückgabe: Wird ein Mietgerät nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben, können weitere Mietentgelte entstehen, sofern keine Verlängerung abgestimmt wurde.
Haftung und Versicherung: Die Mietgeräte sind nicht gesondert versichert. Während der Mietdauer trägt der Mieter die Gefahr für Verlust, Diebstahl und Beschädigung. Bei Totalverlust oder wirtschaftlichem Totalschaden wird der Zeitwert des Geräts berechnet. Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.